Diese Liste wird fortlaufend um weitere interessante Fragen (und Antworten) ergänzt, die an uns herangetragen werden.
Du möchtest eine eigene Frage stellen? Nutzt das Kontaktformular!
Ja, beim Betriebspraktikum handelt es sich um eine verpflichtende Schulveranstaltung. Jede Schülerin und jeder Schüler ist daher verpflichtet, sich eine Stelle in einem geeigneten
Unternehmen zu organisieren und das Praktikum zu absolvieren.
Allerdings solltest du dich darüber (und darauf) besser freuen: Das Praktikum stellt während deiner Gymnasialzeit die einzige Chance dar, die Arbeitswelt kennen zu lernen.
Im Regelfall ja - und das aus nachvollziehbarem Grund: Würden zahlreiche oder gar alle Schülerinnen und Schüler ihr Praktikum verschieben, würden in den
Klassen ständig mehrere Schülerinnen und Schüler im Unterricht fehlen. Daher findet das Praktikum innerhalb der genannten zwei Wochen statt.
(Wenige) Ausnahmen kann es dennoch geben: Sollte ein Unternehmen ein Praktikum nur in einer direkt angrenzenden anderen Woche - vorher oder nachher - anbieten können, können wir eventuell eine
Ausnahme genehmigen. Sprich uns in diesem Fall bitte an - persönlich (Herr Müller-Hillebrand) oder über das Kontaktformular.
Ja, das unterstützen wir gerne! Sprich aber in diesem Fall bitte vorher mit uns - persönlich (Herr Müller-Hillebrand) oder über
das Kontaktformular.
Grundsätzlich gilt: Bei Praktika im Ausland oder auch in weiter entfernten Städten innerhalb Deutschlands musst du für zusätzliche Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten selbst aufkommen
sowie einen zusätzlichen Antrag ausfüllen (den gibt's im Download-Bereich). Und natürlich benötigst du einen geeigneten Praktikumsbetrieb.
Fast jede. Nicht zulässig sind sittenwidrige Tätigkeiten sowie Arbeiten, die dich körperlich schwer beanspruchen würden. Auch Tätigkeiten, bei denen du besonderen Gefahren ausgesetzt wärst (z. B.
Bombenentschärfer), eine hohe Verantwortung übernähmst oder Maschinen bedienen müsstest, sind für das Praktikum ausgeschlossen. Außerdem sind Schichtdienste, Nacht- und Wochenendarbeiten nicht
erlaubt.
Sprich im Zweifelsfall mit uns (auch über das Kontaktformular möglich) oder lies die Bestimmungen in der Info des Ministeriums für Arbeit,
Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen durch, die du dir im Download-Bereich herunterladen kannst.
Eine Bewerbung ein Jahr vor dem Praktikum oder sogar noch früher ist nicht ungewöhnlich. Gerade, wenn du dein Praktikum in einem größeren Unternehmen und/oder in einer beliebten Branche
absolvieren möchtest, ist eine frühe Bewerbung sehr sinnvoll - und manchmal sogar absolut notwendig, da du auch mit Schülerinnen und Schülern anderer Schulen um einen Platz "konkurrierst".
Bedenke bitte auch: Du musst dein Praktikum bereits im April - also etwa fünf Monate vor dem Praktikum - bei uns anmelden! Auch aus diesem Grund solltest du dich rechtzeitig um einen
geeigneten Platz kümmern.
Nein, können wir nicht. Und wollen wir auch gar nicht - hier ist deine Eigeninitiative gefragt. Einzige Ausnahme: Du hast nachgewiesenermaßen nur Absagen von (mehreren) Unternehmen erhalten. Dann kannst du uns ansprechen - persönlich (Herrn Müller-Hillebrand) oder über das Kontaktformular. Vielleicht können wir helfen - eine Garantie dafür geben wir dir aber nicht! In jedem Fall ist es besser, wenn du dir selbst einen Praktikumsplatz organisierst.
Dann solltest du das selbst am meisten bedauern, denn das Praktikum machst du nun wirklich nur für dich - nicht für uns, nicht für deineN KlassenlehrerIn, nicht für deine Eltern, sondern nur für
dich selbst. Aber wenn du dir wirklich keinen Platz suchen und somit keinen anmelden solltest, musst du für die Dauer des Praktikums am regulären Unterricht einer 9. Klasse teilnehmen, Zusatzaufgaben
erfüllen und ebenfalls einen Bericht verfassen. Während dieser Zeit gilt die Attestpflicht für eventuelle Fehlzeiten.
Deine Nichtteilnahme am Praktikum wird auch auf dem nächsten Zeugnis vermerkt.
Das ist nicht schlimm - denn du musst dir ab sofort gar keine Lehrerin/keinen Lehrer als Praktikumsbetreuer/in aussuchen! Die Lehrkräfte wählen sich "ihre" Praktikant*innen zu Beginn eines Schuljahres selbst aus. Warte einfach ab, deine Betreuerin/dein Betreuer wird sich spätestens kurz vor Beginn des Praktikums bei dir melden.
Grundsätzlich: so früh wie möglich! Du erleichterst unsere Arbeit sehr, wenn du mit der Anmeldung deines Praktikumsplatzes nicht erst bis zur letzten Minute wartest. Insofern kannst du dein Praktikum gleich dann anmelden, wenn du die Zusage erhalten hast. Das Anmeldeformular, den Praktikumsbegleitbogen, findest du hier im Download-Bereich.
Die späteste Anmeldung deines Praktikums muss normalerweise im April erfolgen. Den jeweils genauen Termin findest du unter Termine, Anmeldung,
Fristen.
Die Online-Anmeldung ist meistens erst ab April eines Jahres möglich. Wir informieren dich darüber, wenn die Seite freigeschaltet ist.
Ja, das ist es. Uns ist bewusst, dass das etwas lästig ist und als doppelte Anmeldung erscheint - Fakt ist aber:
1. Für die Zustimmung zum Praktikum benötigen die Unterschrift einer/eines Erziehungsberechtigten von dir, und diese können wir nur schriftlich einholen. Aus diesem Grund muss jeder den
Praktikumsbegleitbogen (gibt es im Download-Bereich) ausfüllen und Herrn Müller-Hillebrand abgeben.
2. Die Daten der Online-Anmeldung gehen an die Stadt Kerpen als Schulträger, die euch für die Dauer deines Praktikums unfall- und haftpflichtversichert. Daher benötigt auch die Stadt Kerpen die
Angaben zwingend - und es würde uns sehr große Arbeit verursachen, wenn wir alle Daten selbst eintippen müssten. Für dich dauert die Online-Anmeldung nur wenige Minuten!
Aus diesen Gründen benötigen wir auch weiterhin beide Anmeldewege. Dein Praktikum ist erst dann vollständig angemeldet, wenn du den Praktikumsbegleitbogen abgegeben und deine
Praktikumsdaten online eingegeben hast!