Das SchülerInnenbetriebspraktikum am Gymnasium Kerpen wird seit dem Schuljahr 2015/16 stets in der Einführungsphase (Jahrgang 10) in der dritten und vierten vollen Schulwoche nach den Sommerferien durchgeführt. In der ersten Woche liegt es damit parallel zu den Klassen- und Kursfahrten der Jahrgangsstufen 6, 9 und Q2 (12).
Die genauen Zeiträume für die kommenden zwei Praktika sind:
Die Teilnahme am Betriebspraktikum ist für alle Schülerinnen und Schüler der EF verpflichtend. Schülerinnen und Schüler, die keinen Praktikumsplatz nachweisen und/oder rechtzeitig anmelden, müssen während des jeweiligen Zeitraums am Unterricht der Jahrgangsstufe 9 teilnehmen und erhalten Sonderaufgaben (siehe hierzu auch Fragen und Antworten).
Das Praktikum ist während der Gymnasialschulzeit die einzige Chance, einen realistischen und mehrtägigen Einblick in einen Bereich der Arbeitswelt zu gewinnen. Es muss nicht
unbedingt im "Traumjob" durchgeführt werden - die Einsicht, dass eine spätere Tätigkeit im Praktikumsbereich nicht in Frage käme, könnte ja auch schon eine wertvolle Erkenntnis sein.
Grundsätzlich ist die Wahl des Praktikumsplatzes jeder Schülerin und jedem Schüler freigestellt. Es ist auch möglich, sein Praktikum in einem geeigneten Unternehmen außerhalb der
näheren Umgebung oder im Ausland zu absolvieren! Zusätzliche Kosten hierfür (z. B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungkosten) müssen jedoch selbst getragen werden.
Es dürfen keine Arbeitsplätze gewählt werden, an denen schwere körperliche oder als gefährlich einzustufende Arbeiten zu verrichten sind. Auch Tätigkeiten mit hoher Verantwortung sind ebenso
unmöglich wie sittenwidrige Beschäftigungen.
Die zulässige Höchstarbeitszeit in der Woche beträgt 40 Stunden; die Tätigkeit sollte 35 Stunden/Woche nicht unterschreiten. Am Tag darf höchstens acht Stunden gearbeitet werden -
zuzüglich Ruhezeiten. Wichtig: Die Arbeit an Wochenenden sowie während der Nachtruhe (20 bis 6 Uhr) ist nur in Ausnahmefällen gestattet.
Über die genauen arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren informiert auch ein Leitfaden des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen, das im Download-Bereich heruntergeladen werden kann.
In allen Zweifelsfällen gilt: Bitte fragt rechtzeitig beim Berufsorientierungsteam nach!
Um die Organisation des Praktikums von schulischer Seite aus zu gewährleisten, müssen bestimmte Fristen eingehalten werden (siehe unten). So muss das Berufsorientierungsteam nicht nur das schriftliche Einverständnis einer/eines Erziehungsberechtigten einholen und prüfen, ob die jeweils gewählten Praktikumsplätze zulässig sind. Alle Schülerinnen und Schüler sind während ihres Praktikums auch unfall- und haftpflichtversichert - und zwar von Seiten des Schulträgers (in unserem Fall der Stadt Kerpen). Aus diesem Grund benötigen wir rechtzeitig genaue Angaben zum Praktikumsbetrieb.
DIE FOLGENDE PASSAGE GILT NICHT FÜR DAS PRAKTIKUM IM SCHULJAHR 2021/22. HIER GENÜGT EINE ONLINE-ANMELDUNG.
Die Anmeldung des Praktikumsplatzes muss immer auf zwei Weisen erfolgen:
Das Praktikum ist erst dann "richtig" angemeldet, wenn beide Anmeldungen erfolgt sind!
Die schriftliche Anmeldung benötigen wir dabei stets, um die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten zu erhalten. Außerdem sichert sie uns ab, falls digitale Daten verloren gehen
sollten.
Die Anmeldefristen für die kommenden zwei Praktika sind: